Ein Mensch aus meinem Umkreis wollte kürzlich auf die Seite facebook.de gehen, aber  kam versehentlich über einen Vertipper in der Adresszeile des Browsers auf eine Seite von Wingameon, die tatsächlich in der Optik von Facebook gehalten war und suggerierte, dass man anläßlich eines Jubiläums zu einem Gewinnspiel eingeladen sei.

Nicht ahnend, dass es sich nicht um die Originalseite von Facebook handelte, wurde bereitwillig die Handynummer angegeben, so dass kurze Zeit später eine SMS mit einem Gewinncode von GameOn kam, den man auf derselben Internetseite eingeben musste.

Die Nachricht lautete: “Dein Bezahlcode=XXXX Geh online+gewinne! Nun eingeben! Info: www.wingameon.com Dein Game On-Abodienst für 4,99 Euro/Woche”

Ein Teil der Kurznachricht verwies also explizit darauf, dass es sich um einen Abodienst handelte, und zudem wurde der Code Bezahlcode genannt, jedoch wurde die Kurzmitteilung so gestaltet, dass der Abo-Hinweis erst am Ende der Nachricht erschien und somit aus linguistischer Sicht nicht unbedingt mit dem Code assoziiert werden kann. Nachdem man diesen Bezahlcode auf der Seite eingab, wurde man im Kleingedruckten nochmals darauf hingewiesen, dass man ein Abo abschließen müsse, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Ferner wurden zwei Möglichkeiten genannt, das Abo zu beenden. Eine Möglichkeit sieht vor, eine SMS an eine Nummer zu schicken, eine alternative Möglichkeit besteht darin, auf einer Internetseite das Abo zu kündigen.

Nach der Teilnahme an dem Gewinnspiel wurde zwei weitere SMS vom Betreiber geschickt. In einer SMS von der Rufnummer 8288 2 wurde bestätigt, dass € 4.99 abgebucht wurden. In der anderen SMS  von GameOn wurde zur Erinnerung angegeben, dass das Abo kündbar sei, indem man eine SMS mit dem Wort “Stop” an die Rufnummer 017688888895 schicke. Genau dies wurde zur Beendigung des Abos getan. Neun Tage später kam jedoch erneut eine SMS von 82882. Erneut wurde darauf hingewiesen, dass das Abo gebucht wurde, und dasss, obwohl es bereits storniert wurde.

Wie die rechtliche Lage bei Vertipperdomains (auch Typosquatting genannt) aussieht, kann ich als Laie nicht beurteilen. Soweit ich die Diskussion überflogen habe, müssen Gerichte hier im Einzelfall urteilen. Der Vorgang zur Erstellung des Abonnements lässt sich juristisch wahrscheinlich auch kaum anfechten, auch wenn man moralisch sicher anders urteilen mag. Anders verhält sich die Sache jedoch bei einem Einzug von Gebühren trotz storniertem Abonnement. Dies ist eine klare Abzocke bzw. man könnte den Vorgang im Volksmund als Betrug bezeichnen, aufgrund der geringen Summe, wird jedoch wohl kaum jemand juristisch tätig werden.

Abhilfe

Ich wurde auf die Problematik nach der zweiten Abbuchung aufmerksam gemacht. Nach ein wenig Recherche wurde klar, dass die Nummer zu einer Firma namens “Net Mobile AG” gehört und angeblich kann man diese unter einer 0180er Rufnummer erreichen und ein Abo kündigen. Wir haben also von dem Handy aus dort angerufen und bekamen sofort eine Ansage, dass für diese Rufnummer kein Abo hinterlegt sei.

Also habe ich weiter recherchiert und festgestellt, dass das Abo über GoPay, einer Tochterfirma der oben genannten “Net Mobile AG” eingezogen wurde. Wir haben also als nächstes über die Webseite von GoPay eine TAN angefordert und uns anschließend bei GoPay eingeloggt. Dort war ein Abo von Gameon klar zu sehen und ich habe es entsprechend gekündigt.

Ich bin gespannt, ob in den nächsten Tagen nochmals etwas abgebucht wird.

BezahlcodeAbo BuchungsbestätigungScreenshot der bestätigten Deaktivierung des Abos

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