Ich habe einen weiteren Wahlprüfstein, diesmal zur Gleichberechtigung von Männern und Jungen, erhalten und gemeinschaftlich haben wir PIRATEN aus dem KV Gießen diesen wie folgt beantwortet:

1. Ich setze mich auch für die Gleichberechtigung von Männern und Jungen ein.

Ich stimme zu.

2. Falls Sie bei Frage 1 mit „Stimme zu“ geantwortet haben: Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? (Mehrfachnennungen möglich)
Handlungsbedarf ist vor allem immer dort geboten, wo Unterschiede zwischen Mann und Frau zum Nachteil eines Geschlechts gemacht werden.
Der größte Handlungsbedarf scheint immer noch im Bereich der Familienpolitik (Sorgerecht/Umgangsrecht) zu bestehen und hat bisher noch zu keiner kinderfreundlichen Lösung geführt. Väter sind oftmals aus dem Umgang und Erziehungsauftrag ausgeschlossen, weil die Gesetzgebung Mütter hier immer noch sehr unterstützt. Obwohl oftmals die müttlerliche Obhut nicht immer dem Kindeswohl entspricht, während die väterliche dies nachweislich besser könnte, werden Müttern die Kinder im Rechtsstreitsfalle immer noch eher zugesprochen.

a) Die körperliche Unversehrtheit von Jungen der von Mädchen gleichstellen.
Aktuelle Lage: Beschneidungen von Mädchen sind aus gutem Grund verboten, rituelle Beschneidungen von Jungen wurden per extra nachgereichtem Sondergesetz erlaubt.

Ja.
Begründung: Dieses Thema wurde in meiner Partei heiß diskutiert.
Im Rahmen eines virtuellen Meinungsbildes der Piratenpartei Hessen, bei dem alle Mitglieder befragt wurden, haben sich 73% aller Mitglieder für die Position ausgesprochen “sämtliche medizinisch nicht notwendigen chirurgischen Eingriffe an Kindern unter 14 Jahren zu verbieten. “[1]

Um dauerhafte Parteiposition zu werden, muss die Position eines virtuellen Meinungsbildes an einem Parteitag mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden.
Leider ist dies nicht geschehen. Soweit ich mich erinnere, bekam die Position nur ca. 65% statt der notwendigen 66%.

Eine Mehrheit der Piraten vertritt also nach wie vor diese Position, aber es kam nicht die notwendige Mehrheit für eine offizielle Parteiposition zu stande.

Hier ist meiner Meinung nach das Gewissen des Kandidaten gefragt. Ich bin ein strikter Befürworter der Trennung von Kirche und Staat. Ich finde, dass ein Anstreben von Geschlechtergleichheit nicht zum Nachteil eines Geschlechtes führen sollte. Zudem sehe ich die körperliche Unversehrtheit von Kindern wichtiger als religiöse Gefühle von Eltern. Daher befürworte ich eine Gleichstellung.

[1] http://www.piratenpartei-hessen.de/pressemitteilung/2012-08-14-mitgliederbefragung-piratenpartei-hessen-fordert-verbot-von-beschneidung

b) Maßnahmen zur Angleichung der Lebenserwartung von Männern und Frauen.

Aktuelle Lage: Durchschnittliche Lebenserwartung von Männer rund 76 Jahre, von Frauen rund 81,5 Jahre.

Ja.
Begründung: Die gesundheitliche Vorsorge, gerade im beruflichen Bereich, ist bei Männern aufgrund der oft hart körperlichen Tatigkeiten durch “Männerberufe” eher als zu gering anzusehen. Es wäre wünschenswert, wenn Arbeitsbedingungen verbessert und gesundheitsfreundlicher gestaltbar wären. Wir als PIRATEN glauben allerdings an die Selbstbestimmung mündiger Bürger und sind gegen Verbote oder z.B. Verpflichtungen, wonach bestimmte Checkups durchgeführt werden *müssen*.

c) Thematisierung und Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Männer.

Aktuelle Lage: Unterstützung und Kampagnen gegen häusliche Gewalt richten sich praktisch ausschließlich an Frauen als Opfer und Männer als Täter häuslicher Gewalt. Im Gegensatz zu den rund 350 bundesweit agierenden Frauenhäusern erhalten die Handvoll Männerhäuser keine Unterstützung von staatlicher Seite. Auch die bundesweite Notrufnummer wendet sich nur an Frauen.

Ja.
Begründung: Wie bereits schon zu Frage b) geantwortet, ist jegliche Ungleichbehandlung von egal welchem Geschlecht abzulehnen.
Eine staatliche Aufgabe sollte es sein, dass sowohl Männern, wie auch Frauen, gleiche Möglichkeiten, wie Sicherung, Schutz und körperliche Unversehrtheit wahren zu können, geboten wird.

d) Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gewaltopfer bei Behinderten.

Aktuelle Situation: Nach §44 SGB IX (1) 3 erhalten ausschließlich weibliche behinderte Gewaltopfer einen Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung.

Ja.
Begründung: Auch hier muss wieder auf Punkt c) verwiesen werden.

e) Komplette Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz.

Aktuelle Lage: Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, kann aber mit einfacher Parlamentsmehrheit wieder aktiviert werden.

Nein.

Begründung: Hierzu können Sie derzeit offenbar noch drei Piraten fragen und drei Antworten erhalten.
Wir haben diesen Punkt in der Partei wie folgt diskutiert:

Befürworter:

Die Piratenpartei Deutschland begrüßt ausdrücklich die Klarstellung, dass ein Bundeswehreinsatz ausschließlich in Katastrophen- und Unglücksfällen in Betracht gezogen werden kann, bei denen ein katastrophaler Schaden bereits eingetreten ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit droht.
Unsere Sicherheitspolitik muss eine langfristige Präventionspolitik sein, die auf Vermittlung und Deeskalation setzt.
Die Streichung der Wehrpflicht ist demnach unterstützenswert.

Gegenrede:

Ich persönlich bin für die Wehrpflicht. Oder alternativ für ein Model das folgende Problematik berücksichtigt: Ich war 8 Jahre beim Bund und habe weißgott kein gutes Verhältnis zu dem Verein. Aber man hat mir dort erklärt wozu die Wehrpflicht (unter anderem) gedacht war.
Und zwar um das Konzept des “Staatsbürgers in Uniform” zu unterstreichen. Der Gedanke war: Wenn jemand nur “Teilzeit Soldat” ist, hat er immernoch Kontakt zu der “Zivilbevölkerung” und würde eher einen Schießbefehl verweigern als ein Berufssoldat.
Das war eine Konsequenz aus der NS-Zeit. Und ich kann bestätigen das man in der Kaserne oft sehr isoliert lebt. Ich habe faktisch den Kontakt zu 99,9% aller Freunde verloren. Ob die Wehrpflicht nun die beste Möglichkeit ist sei dahin gestellt. Grundsätzlich hatte sie aber noch andere Aufgaben als Kindern das Schießen beizubringen.

Ich habe mir daher erlaubt, die Sachfrage an Ihrem Anliegen zu orientieren. Ich kenne den genauen Hintergrund dieser Frage nicht, aber ich denke, es geht in die Richtung, dass nur Männer wehrpflichtig sind.
Ich kann die Argumente der Gegenrede gut nachvollziehen, aber ich sehe nicht ein, weshalb nur Männer wehrpflichtig sein sollten. Von daher wäre ich dafür, dass eine Wehrpflicht für beide Geschlechter gelten sollte.
Mit einer einfachen Streichung der Wehrpflicht habe ich aufgrund der in der Gegenrede angeführten Punkte so meine Probleme.

f) Schulische Förderung von Jungen, speziell in Hinblick auf die Leseförderung und in Hinblick auf eine geschlechtsneutrale Leistungsbewertung in der Schule.

Aktuelle Situation: Jungen schneiden in allen Schultypen über der Grundkompetenz Lesen schlechter ab als Mädchen, sie erhalten (auch laut einer Studie des Bundesbildungsministeriums) für gleiche Kompetenzen schlechtere Noten und bei gleichen Noten seltener Gymnasialempfehlungen als Mädchen.

Ja.
Begründung: Früher galt es, das katholische Mädchen vom Lande zu fördern. Heute richtet sich der Fokus auf den Jungen mit Migrationshintergrund im städtischen Milieu. Beide Zielgruppen sind das Ergebnis von verfehlter Bildungspolitik, bei der ein Reförmchen auf das nächste folgte.

Der männliche Erziehungsanteil muss sowohl familiär als auch im Bereich der Bildung gesteigert werden. Wir benötigen mehr männliche Erzieher und Grundschullehrer mit gleichzeitiger Aufwertung des Berufsbildes (sowohl gesellschaftlich als auch finanziell).

Als man entdeckte, dass viele Schulbücher Stereotype verfestigen, setzte man darauf, mehr Schulbücher für Mädchen oder vermeintlich geschlechtsneutrale Bücher aufzulegen.
Dabei hat man jedoch offenbar vergessen, dass viele Jungen andere Themen spannend finden als Mädchen und diese sind dann wiederum zu kurz gekommen.
Man hat in den naturwissenschaftlichen Fächern teils gute Erfahrungen mit phasenweisem monoedukativem Unterricht für Mädchen gemacht.
Eventuell ist es im Fach Deutsch zu überlegen, ob man einzelne Unterrichtsphasen in der Schule monoedukativ mit geschlechtsspezifisch geprägten Themen oder unter Weglassung von geschlechtsspezifischen Merkmalen generell themenbezogen einrichtet.
Gleichzeitig haben Studien jedoch ergeben, dass die Leseförderung sich nicht auf ein Fach beziehen sollte, sondern über alle Fächer stattfinden müsste.

Unsere Parteimeinung entwickelt sich losgelöst von geschlechtsspezifischen Stereotypen und setzt eher darauf, dass Förderungen aufgrund der persönlichen Möglichkeiten eines jeden Schülers für alle gleich gelten sollten. Spezielle Förderungen, die Kindern ermöglichen dort abgeholt zu werden, wo sie stehen, sollten allgemein in Schulen angeboten werden.

g) Konsequente Sanktionierung von Umgangsverweigerung durch den Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geschiedenen Paaren von Amts wegen.

Aktuelle Situation: Für den betreuenden Elternteil bleibt selbst hartnäckige Verweigerung gerichtlich festgelegten Umgangsrechtes in der Regel folgenlos, oder wird selbst im Wiederholungsfall mit einer Lapidarstrafe belegt.

Ja.

Begründung: • jegliche Form des Kindesentzuges muss nach § 253 StGB auch entsprechend und nachhaltig geahndet werden. Gesetze müssen eingehalten werden.

• Mediative Einflussnahme auf den verhindernden Elternteil muss gegeben sein können.
• Rechte des umgangsberechtigten Elterteils müssen sowohl durch Jugendämter (Pflicht das Kindeswohl zu sichern!), wie auch die Gerichte gestärkt werden (siehe hierzu auch Frage 2)

h) Grundsätzlich hälftige Aufteilung der Kinderzuschläge bei der Riesterrente zwischen beiden Elternteilen, ohne dass eine Einwilligungserklärung der Mutter erforderlich ist.

Aktuelle Situation: Die Kinderzuschläge erhält grundsätzlich die Mutter, der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn die Mutter ihr schriftliches Einverständnis erteilt, das sie einmal jährlich ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.

Ja.

Begründung: Da beide Elternteile unwiderruflich Elternteile sind, stehen auch beiden Elternteilen die entsprechenden geldwerten Vorteile zu

i) Paritätische Besetzung der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten mit Mann und Frau. Gleichberechtigte Wahlmöglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten auch durch Männer.

Aktuelle Situation: In Dienststellen des Bundes dürfen nur Frauen den Posten der Gleichstellungsbeauftragten ausüben und nur Frauen dürfen Gleichstellungsbeauftragte wählen. Männern wird allein auf Grund ihres Geschlechts das aktive und passive Wahlrecht für diese Position entzogen.

Ja.

Begründung: Die Position der Piratenpartei Deutschland ist es, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung, Unrecht ist. Gesellschaftsstrukturen, die sich aus Geschlechterrollenbildern ergeben, werden dem Individuum nicht gerecht und müssen überwunden werden.
Der günstigste Fall wäre ein paritätisch besetztes 2er Team.

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